JVG

Umweltschaden

Durch das neue Umweltschadensgesetz hat sich das Haftungsrisiko des Landwirtes für Umweltschäden erheblich erhöht. Das seit November 2007 gültige Umweltschadensgesetz regelt die Haftung für Umweltschäden, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eingetreten sind. Nach dem Umweltschadensgesetz haften Sie neben den Schäden an natürlichen Lebensräumen, Gewässern und dem Boden auch für den Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität). Das heißt für Sie als Landwirt zum Beispiel in dem Fall, dass das Grundwasser durch Ihre ausgelaufene Gülle verunreinigt wird: Sie können haftpflichtig gemacht werden, und zwar in voller Höhe – auch, wenn Sie keine Schuld für den Vorfall trifft.

Deshalb vereinbaren Sie noch heute einen Termin und lassen Sie sich beraten – über eine Umweltschadensversicherung bei uns und unseren Partnern!

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Tel.: 04461 / 32 15
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Hausratversicherung: Versicherungssumme 50.000 €, Haftungspaket "Komfort" für 79,65 € jährlich; Wohngebäudeversicherung: 15.000 M(Wert1914) für 158,01 € jährlich, für Neubauten 118,51 € jährlich; Haftpflichtversicherung: Junge Leute für 47,60 jährlich, Seniorenhaftpflichtversicherung für 53,55 € jährlich, Familienhaftpflichtversicherung für 65,57 € jährlich ... SPAREN SIE AM BEITRAG ABER NICHT AN DER LEISTUNG ...