Risikolebensversicherung
Sie haben im Jahr einen Bruttoverdienst von 3.000 EUR, sind verheiratet und haben zwei Kinder? Dann bleiben Ihnen als Nettoarbeitsentgelt in der Steuerklasse III/0 circa 2.101 EUR. Davon kann man leben und nebenbei auch ein Haus abbezahlen. Nun stellen Sie sich aber vor, der Fall tritt ein, mit dem niemand rechnet und rechnen mag: ein Schlaganfall, ein Herzinfarkt, oder ein Verkehrsunfall mit Todesfolge. Ihre Witwe erhält nun monatlich eine Witwenrente in Höhe von 55 Prozent Ihres Einkommens, also circa 459 EUR monatlich. Zusätzlich bekommt jedes Ihrer beiden Kinder eine Halbwaisenrente in Höhe von 83 EUR im Monat. Das bedeutet für Ihre Familie: Im Fall eines Todes muss Sie mit 625 EUR im Monat auskommen. Und davon noch das Haus abbezahlen? Das stellt beinahe ein Ding der Unmöglichkeit dar.
Deshalb sorgen Sie vor: mit einer Risikolebensversicherung bei einem unserer ausgesuchten Partner. Machen Sie einen Termin mit uns aus und wir errechnen Ihnen die Beiträge, die Sie zu bezahlen haben, um eine von Ihnen selbst bestimmte Summe zu erreichen, die Ihren Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in voller Höhe ausgezahlt wird.
Zusammen mit unseren Partnern bieten wir Ihnen die größtmögliche Sicherheit, damit Ihre Familie im Falle eines Falles in Ruhe um Sie trauern kann, ohne sich nebenbei Sorgen um ihre Existenz machen zu müssen. Und falls Sie es sich irgendwann anders überlegen: Sie können die bei unseren Partnern abgeschlossene Risikolebensversicherung auf Wunsch auch in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln.
Ausbildung
Die Start Kapital-Police (auch Ausbildungs- oder TermFix Versicherung genannt) ist genau die richtige Lösung für die Zukunft Ihrer Kinder, Enkelkinder, Nichten und Neffen. Ganz gleich, ob dazu ein Studium oder der Besuch einer Meisterschule gehört: Bereits mit kleinen Beiträgen, beispielsweise mit Teilen des Kindergeldes, entsteht bis zum Ausbildungsbeginn des begünstigten Kindes eine ansehnliche Starthilfe, um den Berufseinstieg zu unterstützen.
Dabei bestimmen Sie den Termin der Bereitstellung des angesammelten Kapitals. Ferner ist es möglich, einen Vertrag abzuschließen, der nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einschließt, sondern der es auch ermöglicht, dass im Fall des Todes des Beitragszahlers die Ausbildungsversicherung nicht verfällt - in diesem Fall der Fälle übernimmt unser Partner die Zahlung der Beiträge, sodass die Ausbildung des Versicherten weiterhin sichergestellt ist.
Sterbegeld
Nach dem Ableben eines lieben Menschen möchte man in Ruhe trauern und würdig Abschied nehmen können. Hier können Sie vorsorgen, indem Sie Ihrer Familie den finanziellen Aufwand von Bestattung und Trauerfeier mit einer Sterbegeldversicherung abnehmen. Seit 2004 ist das Sterbegeld endgültig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen worden - finanzielle Vorsorge ist deshalb für alle wichtig.
Je nachdem, bei welchem unserer Partner Sie einer Sterbegeldversicherung abschließen, bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Angeboten und Vorteilen: Im Fall der Fälle wird die vereinbarte Versicherungssumme schnell und unbürokratisch ausgezahlt, oder sollte der Todesfall der versicherten Person innerhalb der ersten drei Versicherungsjahren, der Wartezeit, eintreffen, werden die bisher gezahlten Beiträge den Hinterbliebenen zurückerstattet - oder Sie würden nicht gerne eine Gesundheitsprüfung machen lassen? Wir können Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern anbieten, diese entfallen zu lassen.
Rufen Sie uns noch heute an und lassen Sie sich beraten!
