Risikolebensversicherung:

Deshalb sorgen Sie vor: mit einer Risikolebensversicherung bei einem unserer ausgesuchten Partner. Machen Sie einen Termin mit uns aus und wir errechnen Ihnen die Beiträge, die Sie zu bezahlen haben, um eine von Ihnen selbst bestimmte Summe zu erreichen, die Ihren Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes bis zu einem bestimmten Zeitpunkt in voller Höhe ausgezahlt wird.

Zusammen mit unseren Partnern bieten wir Ihnen die größtmögliche Sicherheit, damit Ihre Familie im Falle eines Falles in Ruhe um Sie trauern kann, ohne sich nebenbei Sorgen um ihre Existenz machen zu müssen. Und falls Sie es sich irgendwann anders überlegen: Sie können die bei unseren Partnern abgeschlossene Risikolebensversicherung auf Wunsch auch in eine kapitalbildende Lebensversicherung umwandeln.

Schwere Krankheiten/Dread Disease:

Sie haben große Pläne für die Zukunft: Familie, sich etwas aufbauen, ein Vermögen erwirtschaften. Was sicherlich nicht in Ihre Zukunftspläne passt, ist ein Schicksalsschlag. Keiner denkt gerne daran – doch jeden kann er treffen. So kann zum Beispiel eine schwere Krankheit, Berufsunfähigkeit oder Invalidität Ihr Leben aus dem Tritt bringen.

Im Fall der Fälle sind dann weder Sie noch Ihre Angehörigen finanziell abgesichert. Da Sie vom Staat keine oder nur ungenügende Leistungen erhalten, droht eine finanzielle Notlage.

Gute Gesundheit bis ins hohe Alter wünscht sich jeder. Dies drückt sich umgekehrt aber auch in einer steigenden Angst aus, eine schwere Krankheit zu bekommen. Mehr als 55 Prozent der deutschen Bevölkerung haben Angst vor schweren Krankheiten – und dies nicht ohne Grund. Fast jeder hat Bekannte, Freunde oder Familienangehörige, die mit Krebs, Demenz, Herzkrankheiten oder einem Schlaganfall konfrontiert wurden. Diese „Volks- und Alterskrankheiten“ haben für die Betroffenen und Angehörigen gravierende Konsequenzen, wie zum Beispiel lange Krankenhausaufenthalte, Arbeitsplatzverlust, Pflegebedürftigkeit oder eine hohe finanzielle Belastung.

Deshalb sollten Sie darüber nachdenken, zusätzlich zu Ihrem Berufs-/Erwerbsunfähigkeitsschutz und Ihrer Risikolebensversicherung eine „Versicherung gegen gefürchtete Krankheiten“, eine so genannte „Dread-Disease-Versicherung“ abzuschließen, damit Sie und Ihre Angehörigen in jedem Fall finanziell abgesichert sind.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir zusammen mit Ihnen und unseren Partnern flexibel und individuell nach Ihren Wünschen eine Dread-Disease-Versicherung für Sie erarbeiten können.

Ausbildung:

Die Start Kapital-Police (auch Ausbildungs- oder TermFix Versicherung genannt) ist genau die richtige Lösung für die Zukunft Ihrer Kinder, Enkelkinder, Nichten und Neffen. Ganz gleich, ob dazu ein Studium oder der Besuch einer Meisterschule gehört: Bereits mit kleinen Beiträgen, beispielsweise mit Teilen des Kindergeldes, entsteht bis zum Ausbildungsbeginn des begünstigten Kindes eine ansehnliche Starthilfe, um den Berufseinstieg zu unterstützen.

Dabei bestimmen Sie den Termin der Bereitstellung des angesammelten Kapitals. Ferner ist es möglich, einen Vertrag abzuschließen, der nicht nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einschließt, sondern der es auch ermöglicht, dass im Fall des Todes des Beitragszahlers die Ausbildungsversicherung nicht verfällt – in diesem Fall der Fälle übernimmt unser Partner die Zahlung der Beiträge, sodass die Ausbildung des Versicherten weiterhin sichergestellt ist.

Sterbegeld:

Nach dem Ableben eines lieben Menschen möchte man in Ruhe trauern und würdig Abschied nehmen können. Hier können Sie vorsorgen, indem Sie Ihrer Familie den finanziellen Aufwand von Bestattung und Trauerfeier mit einer Sterbegeldversicherung abnehmen. Seit 2004 ist das Sterbegeld endgültig aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen worden – finanzielle Vorsorge ist deshalb für alle wichtig.

Je nachdem, bei welchem unserer Partner Sie einer Sterbegeldversicherung abschließen, bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an Angeboten und Vorteilen: Im Fall der Fälle wird die vereinbarte Versicherungssumme schnell und unbürokratisch ausgezahlt, oder sollte der Todesfall der versicherten Person innerhalb der ersten drei Versicherungsjahren, der Wartezeit, eintreffen, werden die bisher gezahlten Beiträge den Hinterbliebenen zurückerstattet – oder Sie würden nicht gerne eine Gesundheitsprüfung machen lassen? Wir können Ihnen in Kooperation mit unseren Partnern anbieten, diese entfallen zu lassen.

Rufen Sie uns noch heute an und lassen Sie sich beraten!