Umweltschaden

Durch das neue Umweltschadensgesetz hat sich das Haftungsrisiko des Landwirtes für Umweltschäden erheblich erhöht. Das seit November 2007 gültige Umweltschadensgesetz regelt die Haftung für Umweltschäden, die in Ausübung einer beruflichen Tätigkeit eingetreten sind. Nach dem Umweltschadensgesetz haften Sie neben den Schäden an natürlichen Lebensräumen, Gewässern und dem Boden auch für den Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität). Das heißt für Sie als Landwirt zum Beispiel in dem Fall, dass das Grundwasser durch Ihre ausgelaufene Gülle verunreinigt wird: Sie können haftpflichtig gemacht werden, und zwar in voller Höhe – auch, wenn Sie keine Schuld für den Vorfall trifft.

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